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UL_Pilotenlizenz

Die UL-Pilotenlizenz (Deutscher SPL)

Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerhalt
- Medizinisch flugtauglich (Klasse 2)

 

Theoretische Ausbildung
mind. 60 Unterrichtsstunden in Kursform aus den Bereichen:

- Aerodynamik
- Motorflugzeugkunde (Technik )
- Meteorologie
- Menschliches Leistungsvermögen / Medizin
- Luftfahrtrecht
- Flugnavigation / Satelliten Navigation
- Flugplanung , Weight & Balance / Verhalten in besonderen Fällen
- Flugfunk
- Pyrotechnische Einweisung

 

Praktischer Unterricht
Mindestens 30 Flugstunden. Davon 25 Flugstunden mit Lehrer. Die Ausbildung beinhaltet eine Gefahreneinweisung, eine Alpeneinweisung und Überlandnavigationsflüge zu benachbarten Flugplätzen.

 

Prüfungen und Prüfungsablauf
Die theoretische Prüfung wird in allen Fächern im Multiple Choice-Verfahren abgelegt und dauert etwa 3 Stunden.

Die praktische Prüfung dauert etwa 1 Stunde und wird mit dem Prüfer gemeinsam an Bord des Luftfahrzeuges abgelegt. Dabei werden diverse Übungen samt einem Kleinnavigationsflug geflogen.

 

Verlängerung des UL-Scheins
Der UL-Schein wird auf 5 Jahre ausgestellt. Voraussetzung für die Gültigkeit ist der Nachweis von mind. 12 Flugstunden alle 2 Jahre und einem Übungsflug von mind. 1 h mit Fluglehrer, sowie ein gültiges Medical.

 

Erleichterungen
Bewerbern, die einen Segelfliegerschein oder einen Hubschrauberpilotenschein besitzen, können bis zu 20 Flugstunden angerechnet werden. PPL-Inhaber können den UL-Schein nach einer Einweisung beantragen.

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