PPL

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Die Privatpilotenlizenz

(PPL-A nach PART-FCL)

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerhalt
  • Medizinisch flugtauglich

Theoretische Ausbildung
130 Unterrichtsstunden in Kursform aus den Bereichen:

  • Aerodynamik
  • Motorflugzeugkunde (Technik )
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen / Medizin
  • Luftfahrtrecht
  • Flugnavigation / Satelliten Navigation
  • Flugplanung , Weight & Balance / Verhalten in besonderen Fällen
  • Radiokommunikation 


Praktischer Unterricht
Mindestens 45 Flugstunden. Davon ca. 20 Flugstunden Basic-Training einschließlich erster Soloflug ohne Lehrer. Danach folgen Überlandnavigationsflüge auf benachbarte Flugplätze.

Nach etwa 20 Flugstunden erfolgt eine Alpeneinweisung. Es findet die theoretische Privatpilotenprüfung statt.

Nach etwa 30Flugstunden führt der Student selbständig, alleine an Bord des Luftfahrtzeuges, den sogenannten Dreiecksflug über 300 km mit zwei Landungen auf Fremdflugplätzen durch.

Der Student wird im Nachtsichtflug ausgebildet.

Es findet die praktische Prüfung statt Nun kann der Schüler seinen Privatpilotenschein bei der Austrocontrol GmbH in Wien beantragen und ausstellen lassen.

Prüfungen und Prüfungsablauf
Die praktischen Prüfungen (Progress Check, prakt. Abschlussprüfung) finden am Flughafen Klagenfurt am Wörthersee ausgehend statt.

Die theoretische Prüfung wird in sieben Fächern im Multiple Choice-Verfahren in Wien ber der Austro Control abgelegt und dauert etwa vier Stunden.

Die praktische Prüfung dauert etwa 1 Stunde und wird mit dem Prüfer gemeinsam an Bord des Luftfahrtzeuges abgelegt. Dabei werden diverse Übungen samt einem Kleinnavigationsflug geflogen.

Umfang der PPL-Grundberechtigung

Der PPL berechtigt zum Führen von einmotorigen Landflugzeugen (SEP) mit einem maximalen Abfluggewicht bis 2.000 kg und Motorseglern (TMG) unter Sichtflugbedingungen.

Der PPL ist die Grundberechtigung auf dem alle weiteren Lizenzen aufbauen:

Nachtsichtflug, Kunstflug, mehrmotorige Flugzeuge, Instrumentenflug, Berufspilot, Linienpilot.

Verlängerung des PPL

Gültigkeitsdauer 5 Jahre abhängig vom Alter/Medical (Gesundheitszustand) des Inhabers (bis 30 Jahre alle 5 Jahre, 30-50 alle 2 Jahre, ab 50 alle 12 Monate)

Mindestvoraussetzung:

25 Flugstunden in zwei Jahren, davon 12,5 Stunden und 10 Landungen im letzten Jahr.

Erleichterungen

Bewerbern, die einen Segelfliegerschein oder einen Hubschrauberpilotenschein besitzen, können bis zu 10 Flugstunden angerechnet werden. Gleiches gilt für Inhaber der deutschen Sportpilotenlizenz mit entsprechender Flugerfahrung auf dreiachsgesteuerten UL-Flugzeugen.